Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ab dem 01.November

Seit dem 01.November diesen Jahres gilt auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht. Dies bedeutet das ab sofort alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen, eine Übergangsfrist für bestehende Wohnungen gibt es bis 2015.

Welche Räume müssen  mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet werden:

Alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie die Flure, die als Fluchtweg aus Aufenthaltsräumen dienen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden, zur eigenen Sicherheit sollte man alle Räume ausstatten, die damit verbundenen Kosten sind überschaubar.

Abgesehen davon, dass ein Rauchmelder im Ernstfall das Leben von Ihnen und Ihrer Familie retten kann sollte man sich vor Augen halten, dass das Fehlen von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern im Ernstfall den Verlust von Versicherungsleistungen nach sich ziehen kann!

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